Familie

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Ehebedingte Zuwendungen
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Begründung von Lebensgemeinschaften

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft ist eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Man ist bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Früher oder später können dabei auch rechtliche Fragestellungen aufkommen, wie etwa:

  • Was ändert sich nach einer Eheschließung am alleinigen, ggf. geerbten, was am beiderseitigen Vermögen?
  • Hafte ich für die Schulden des anderen?
  • Soll Vermögen wie z.B. Grundbesitz gemeinsam oder allein erworben werden?
  • Wie bin ich im Alter oder bei Krankheit abgesichert?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall des anderen?
 

Diese Fragen sind jeweils für den Einzelfall zu bedenken. In einigen Fällen entsprechen die gesetzlichen Regelungen bereits den Vorstellungen des Paares. Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit eröffnet, auch individuelle Regelungen zu vereinbaren.

Dies erfordert zunächst die genaue Darstellung der Gesetzeslage. Als Notar erläutere ich Ihnen gerne, welche gesetzlichen Regelungen aktuell für Sie gelten. Bei Bedarf zeige ich Ihnen eine individuelle etwa für ihre persönliche Lebenssituation passendere Gestaltung.

Verhältnis zwischen Eltern und Kindern

Gleichermaßen bin ich als Notar Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen, die das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern betreffen, einschließlich Fragen zur Adoption, Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungen hierzu, Anträge von Adoptionswilligen und Einwilligungserklärungen hierzu.

Meine Aufgabe ist es, Sie bei Ihrer gewünschte rechtliche Gestaltung auch beratend zu begleiten und Sie über die bestehenden Rechtsfolgen aufzuklären.

Dabei sind einige im Eltern-Kind-Verhältnis zu beurkundenden notariellen Erklärungen sogar von Gesetzes wegen kostenfrei.