Ihr Besuch

Nicht nur Urkunden vorbereiten und vollziehen, sondern Sie mit praktischem Rat bei Ihren Anliegen begleiten. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Erstkontakt
Sie haben ein konkretes Anliegen oder wollen sich erst einmal informieren? Kontaktieren Sie uns - telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Alle unsere Mitarbeiter sind erfahrene Fachkräfte, die wissen, wie wir Ihnen am besten helfen können. Sie werden auch gerne Ihre ersten Fragen beantworten.
Terminvereinbarung
Im Folgenden besprechen wir mit Ihnen, wie es weitergeht. In einigen Fällen ist eine persönliche Besprechung sinnvoll. Der Besprechungstermin ist in der Beurkundungsgebühr enthalten und verursacht keine Mehrkosten. Ob in Ihrem Fall eine Besprechung gewünscht oder sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen im Vorfeld ab.
Einholung notwendiger Informationen
Wir teilen Ihnen im Weiteren mit, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Wir möchten das Verfahren für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie können uns die Angaben nach Ihren Wünschen telefonisch, schriftlich oder persönlich übermitteln. Für einige Sachverhalte haben wir auszufüllende Formulare erstellt, die Sie uns zusenden oder vorbeibringen können. Unsere Mitarbeiter werden Sie vorab auf das zu verwendende Formular hinweisen, sofern Sie ein solches benutzen möchten.
Besprechungstermin
Findet ein Besprechungstermin statt, nehmen ich mir Zeit für Ihr Anliegen. Sie teilen mir Ihre Ziele und Vorstellungen mit. Ich zeige Ihnen verständlich auf, wie Ihr Anliegen rechtlich umgesetzt werden kann. Sofern gewünscht, setzen wir eine für Sie passende und praxistaugliche Lösung um.
Entwurfsübersendung
Sind alle offenen Punkte besprochen, können wir Ihnen vorab einen Entwurf der Urkunde zukommen lassen. Sie können den Entwurf zu Hause sichten und uns bei Bedarf weitere Fragen und Änderungswünsche mitteilen.
Beurkundung
Im Beurkundungstermin wird nicht nur verlesen. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich den Inhalt der Urkunde ein letztes Mal vollständig auf seine Richtigkeit. Auch erläutere ich bei Bedarf noch einmal wesentliche Inhalte und erkläre, wie es nach der Beurkundung weiter geht. Zudem können wir im Termin offen gebliebene Fragen klären.
Vollzug der Urkunde
Nach der Beurkundung sind die meisten Urkunden noch zu vollziehen. So sind etwa bei einem Kaufvertrag noch die Fälligkeit des Kaufpreises zu prüfen und Gericht und Behörden anzuschreiben, um den Eigentumswechsel zu bewerkstelligen. Wir vollziehen Ihre Urkunde zügig, damit Ihr Sachverhalt erfolgreich für Sie abgeschlossen werden kann. Gerne geben wir Ihnen zu dem laufenden Stand des Verfahrens Auskunft und informieren Sie über den erfolgreichen Vollzug.