Immobilien

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Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eines der maßgeblichsten Geschäfte ihres Lebens. Es werden erhebliche Beträge ersparten Vermögens investiert und zusätzlich in der Regel ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen. Um zu gewährleisten, dass die Beteiligten bei einem solchen Vorgang gut beraten sind, der Vertrag rechtlich einwandfrei gestaltet ist und die gesamte Transaktion auch rechtssicher abgewickelt werden kann, schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars vor. Es ist meine Aufgabe, als neutraler und unabhängiger Vertreter die Interessen aller Vertragsbeteiligten gleichermaßen zu wahren und für eine faire Vertragsgestaltung zu sorgen.

Als Notar erörtere ich mit Ihnen im Vorfeld Ihre Ziele und Wünsche und informiere sie über die Gestaltungsmöglichkeiten. Alle Vertragsparteien werden unparteiisch beraten und umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt. Dabei ist mir insbesondere wichtig, dass Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Entscheidende ist zunächst, die wesentlichen Risiken zu vermeiden. Das sind der Verlust Ihres Eigentums, ohne den Kaufpreis zu erhalten, bzw. die Zahlung des Kaufpreises, ohne Eigentum an der Immobilie zu erhalten. Diese Risiken können durch hinreichende Sicherungsmaßnahmen vermieden werden. Auch die weiteren Vertragsdetails sollten rechtlich auf dem neuesten Stand und für Käufer und Verkäufer optimal ausgestaltet sein.

Im Beurkundungstermin verlese ich die Urkunde vollständig, nicht als bloße Formalie, sondern um über das Verlesen hinaus die entscheidenden Vertragsinhalte zu erläutern. Erst wenn Ihre letzten Fragen beantwortet und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt wurden, wird der Kaufvertrag unterzeichnet. Nach der Beurkundung wird der Vertrag durch uns sicher und reibungslos abgewickelt, damit die Transaktion für Sie so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann. Es werden sämtliche Unterlagen eingeholt und überprüft, die für die Transaktion von Nöten sind. Die weitere Abwicklung soll für Sie ohne böse Überraschungen verlaufen. Soweit Ihre Mitwirkung bei der Abwicklung des Vertrages erforderlich ist (Kaufpreiszahlung, Eingangsbestätigung), informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.