Schenken

  • Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten
  • Nießbrauch und Wohnungsrecht
  • Pflichtteilsregelungen

Oftmals ist es sinnvoll Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an den Ehepartner, die Kinder oder die Enkelkinder übertragen werden.

Der nachfolgenden Generation werden häufig Immobilien überlassen, aber auch Unternehmer denken frühzeitig an eine geeignete Nachfolge. Man spricht in diesen Fällen von der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge.

Bei der Umsetzung gibt es einiges zu beachten. Sollen Nutzungsrechte wie ein Wohnrecht vorbehalten werden, gibt es Pflichtteilsberechtigte, ist an steuerliche Aspekte zu denken, besteht noch ein Zugriffsrecht des Sozialhilfeträgers? Als Notar leite ich Sie gerne verständlich durch diese Fragestellungen.

Die Möglichkeit Steuern zu sparen sollte genutzt werden, jedoch ist auch zu berücksichtigen, dass es eines gewissen Vertrauensverhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem bedarf. Hier ist eine gewisse Weitsicht gefragt. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind hier sorgfältig miteinander abzuwägen. So ist die Frage zu stellen, ob man bereit ist, schon zu Lebzeiten das Eigentum an seiner Immobilie zu verlieren und über diese nicht mehr verfügen zu können. Sollen Rückforderungsrechte vereinbart werden? Dagegen sind die Vorteile aufzuwiegen. Kindern kann durch eine entsprechende Ausstattung der Start in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Auch kann die Versorgung des Schenkers im Alter vertraglich geregelt werden. Insbesondere ist es möglich Streit im Erbfall zu vermeiden, sofern die Erbfolge vorweggenommen bereits geregelt wurde. Schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch eine vorzeitige Überlassung sinnvoll genutzt werden.

Dabei ist es sinnvoll, jeden Fall individuell zu betrachten. Je nach Einzelfall kommen Ausgleichszahlungen an Geschwisterder Vorbehalt von Wohn– und Nießbrauchrechten, Pflegeverpflichtungen und Rückforderungsrechte, sowie Pflichtteilsverzichte und viele weitere Regelungen in BetrachtGleichermaßen gilt das Gebot, die Regelung trotz der zahlreichen Möglichkeiten für Sie so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten.

Gerne bespreche ich Ihren Sachverhalt mit Ihnen, zeige Ihnen die Regelungsmöglichkeiten verständlich auf und gestalte mit Ihnen eine vorweggenommene Erbfolge nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Weiterführende Informationen