Unternehmen

  • Gründung von Gesellschaften
  • Gesellschafterversammlungen
  • Umwandlungsvorgänge
  • Unternehmensnachfolge
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Kauf- und Verkauf eines Unternehmens oder von Geschäftsanteilen

Das Führen eines Unternehmens ist hoch anspruchsvoll. Entscheidungen und Strukturen müssen jederzeit überprüft werden. Die Unternehmensführung muss dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern ebenso rechtliche Gesichtspunkte im Blick haben. Hierzu bedarf es oftmals fachlicher Hilfestellung insbesondere auf folgenden Ebenen:

  • Gründung eines Unternehmens
  • Veränderungen des Unternehmens
  • Unternehmensnachfolge
 

Als Notar kann ich Ihnen gerne bei sämtlichen in diesem Kontext auftretenden Fragen behilflich sein.

Gründung eines Unternehmens

Gründer stehen vor eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Zunächst stellt sich die Frage nach der optimalen Rechtsform für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Soll es eine GmbH sein oder doch vielleicht eine GmbH & Co. KG? Neben dem Gesellschaftsrecht sind das Handelsbilanzrecht und das Steuerrecht für die Entscheidungsfindung von Bedeutung. Zivilrechtlich stellt sich insbesondere die Frage nach der Haftung. Sie müssen hinsichtlich der Frage beraten werden, ob sie bereit sind, eine unbegrenzte Haftung einzugehen oder ob die Haftung eine Beschränkung erfahren soll. Gerne erläutere ich Ihnen auf verständliche Art und Weise die Unterschiede der einzelnen Rechtsformen. Für jede Rechtsform bestehen verschiedenste Voraussetzungen für Gründung, Organisation und Geschäftsführung.  

Sobald eine Wahl getroffen wurde, muss in vielen Fällen eine Eintragung im Handelsregister erfolgen. Hier wird insbesondere der Firmenname eingetragen. Auch bei der Wahl eines rechtlich zulässigen Firmennamens stehe ich Ihnen als helfender Ansprechpartner gerne zur Seite.

Veränderungen des Unternehmens

Nach Gründung des Unternehmens können sich die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse schnell ändern. So kann sich die Frage stellen, ob die gewählte Rechtsform für das Unternehmen noch den damit verbundenen Zielvorstellungen entspricht. Auch aus steuerlichen Gesichtspunkten können sich in diesem Zusammenhang Umstrukturierungsmaßnahmen empfehlen. Ebenso können Kapitalmaßnahmen anstehen oder die Beteiligung weiterer Personen gewünscht sein. Strukturelle Maßnahmen, wie der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung in eine andere Rechtsform und Verschmelzungen, stehen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen oft an.

In der Sache handelt es sich hier um oftmals komplexe rechtliche Sachverhalte.

Aus diesem sieht der Gesetzgeber für viele dieser strukturellen Maßnahmen eine notarielle Beratung vor. Sofern beispielsweise Geschäftsanteile an einer GmbH verkauft werden, muss der Vorgang notariell beurkundet werden; sofern es sich um eine OHG oder KG handelt, ist dies nicht erforderlich.

Handelsregisteranmeldung

Über einen Abruf aus dem Handelsregister kann man relevante Informationen über dort eingetragene Unternehmen einholen. Dies schützt den Rechtsverkehr vor Irrtümern. So ist aus dem Handelsregister ersichtlich, wer für ein konkretes Unternehmen rechtsverbindlich Verträge abschließen kann. Ändern sich gewisse Verhältnisse eines Unternehmens, muss die Änderung in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht werden. Dies gilt beispielsweise für:

  • Geschäftsführerwechsel; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes oder der Geschäftsanschrift; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften.
 

Für die Anmeldung dieser Tatsachen ist die Vorbereitung einer Handelsregisteranmeldung sowie eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Ich bereite die Anmeldung gerne für Sie unter Beachtung sämtlicher rechtlicher Vorgaben vor und überwache die zutreffende Eintragung im Handelsregister.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie erfolgreich ein Unternehmen aufgebaut haben, stellt sich irgendwann die Frage, wer ihr Nachfolge antreten soll. Wenn die Notwendigkeit, eine kluge Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt wird, kann dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für das Unternehmen haben und sogar zu einer Unternehmenskrise führen, wodurch bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden können.

Eine sinnvolle Nachfolgeregelung zielt oftmals darauf ab, den Betrieb zu erhalten und den ausscheidenden Unternehmer bzw. dessen Angehörige zu versorgen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, möglichst früh, noch während der aktiven Phase des Unternehmers in die Nachfolgeplanung einzusteigen.

Neben der geplanten Vermögensnachfolge sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Fehlt für diesen Fall einer testamentarische Regelung kann dies gleichermaßen zum Ende eines erfolgreichen Betriebes führen.

Ohne rechtliche Beratung sollte eine solche Nachfolge nicht angegangen werden. Neben der Notwendigkeit erbrechtliche Anordnungen zu treffen, sind auch bestehende Gesellschaftsverträge zu prüfen. Oftmals kann nur eine maßgeschneiderte Lösung ihre gewünschten Zielvorstellungen umsetzen, die auch die steuerlichen Auswirkungen mit einbezieht. Weitere zu berücksichtigende Themen können der Ausgleich der übrigen Angehörigen, das Verhindern einer Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse, der Erhalt der Handlungsfähigkeit des Unternehmens, eine vorbereitende Änderung der Rechtsform und die vorweggenommene Übertragung von Unternehmensanteilen sein.

Gerne berate ich Sie hierzu und setze mit Ihnen Ihre Ziele und Wünsche für Ihre Unternehmensnachfolge um.