Vererben

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Pflichtteilsverzichte

In Deutschland werden jedes Jahr erhebliche Vermögenswerte vererbt. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese gibt vor, wer zu welchem Anteil erbt. Ob die Erben gegebenenfalls minderjährig sind oder ob zu den erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis bestand, wird nicht berücksichtigt. Sofern sich ein Unternehmen im Nachlass befindet, ist fraglich, ob erbberechtigte Personen das Unternehmen fortführen können. Auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge nicht genutzt. Zahlreiche weitere Punkte könnten beispielhaft genannt werden, die die Grenzen der gesetzlichen Erbfolge aufzeigen.

Daher ist zu fragen, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, selbst Regelungen zu treffen, beispielsweise durch ein Testament. Lediglich die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger stellen gewisse Grenzen dar. Doch auch hier gibt es Optimierungspotential. Die Vermögensnachfolge kann dabei auf verschiedene Arten geregelt werden. In einigen Fällen bietet es sich an, schon zu Lebzeiten Vermögenswerte durch Schenkung bzw. Überlassung zu übertragen (vorweggenommene Erbfolge). Insbesondere kann die Vermögensnachfolge jedoch abweichend geregelt werden, indem man ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet. Welcher Weg für Sie vor- oder nachteilhaft ist und welche Auswirkungen die verschiedenen Möglichkeiten in ihrem Fall haben, kann ich Ihnen gerne verständlich aufzeigen. Bestmöglich findet sich eine einfache Lösung für Sie. 

Oftmals kann auch die Kombination verschiedener Regelungsinstrumente zu einer optimalen Vermögensnachfolge führen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die Vielzahl juristischer Vorgaben zu beachten. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament oftmals kostenmäßige Vorteile hat, da es die Beantragung und Erteilung eines sogenannten Erbscheins nach dem Todesfall überflüssig machen kann. Gerne zeige ich Ihnen diesen Kostenvorteil auf.

Zudem sorgen wir für die sichere Verwahrung ihres Testaments oder Erbvertrags und registrieren die Urkunde beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. So gelangt die Urkunde ohne Verzögerung und ohne weitere zutun zum zuständigen Nachlassgericht.